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Am 24. November stimmen wir über die einheitliche Finanzierung ab. Mit der Vorlage werden Fehlanreize im Gesundheitswesen beseitigt – und Prämien- und Steuerzahlende endlich entlastet.
Die Krankenkassenprämien sind mittlerweile zur Sorge Nummer 1 der Schweizer Bevölkerung geworden. Das erstaunt kaum. Jährlich verkündet der Bundesrat eine Prämienerhöhung, die es in sich hat. Auch dieses Jahr war es nicht anders. Die Kantone Luzern, Uri, Obwalden und Nidwalden sind von dieser unerfreulichen Entwicklung stark betroffen: Die Krankenkassenprämien steigen hier überdurchschnittlich an.
Mitschuldig sind längst bekannte Fehlanreize. Ambulante Leistungen, also Leistungen beim Hausarzt oder im Spital ohne Übernachtung, müssen zu 100 Prozent von den Prämien bezahlt werden. Bei stationären Leistungen dagegen, also Behandlungen, welche eine Übernachtung im Spital erfordern, tragen die Kantone mehr als die Hälfte der Kosten.
Ambulant ist bequem und spart Kosten
Der medizinische Fortschritt macht es aber möglich, dass wir bei immer mehr Operationen noch gleichentags nach Hause können. Wir können uns also immer mehr «sogenannt ambulant» operieren lassen. Wenn wir zuhause sind statt im Spital, ist das einerseits nicht nur billiger, sondern für uns Patientinnen und Patienten auch noch viel angenehmer.
Was ist denn das Problem heute? Heute kostet uns Prämienzahler der eigentlich günstigere ambulante Eingriff mehr als der stationäre Aufenthalt! Das ist doch völlig absurd. Es darf doch nicht sein, dass die Prämienzahlerinnen und Prämienzahler keinen Vorteil erhalten, wenn im Gesundheitswesen durch die Ambulantisierung Kosten eingespart werden. Diese schwerwiegenden Fehlanreize korrigiert die Reform. Sie macht, dass sich die Kantone auch an den ambulanten Kosten beteiligen müssen. Und darum führt diese Änderung des Krankenversicherungsgesetzes zu einer entscheidenden Prämienentlastung gegenüber heute.
Und das Gleiche gilt übrigens auch für die Pflege. Auch hier kostet es die Prämienzahler mehr, wenn wir von der Spitex betreut werden, als wenn wir die gleiche Pflegeleistung im Heim erhalten. Das darf doch nicht sein. Wir wollen doch lieber zuhause betreut werden und wenn es noch günstiger ist, dann wollen wir auch als Prämienzahler davon profitieren.
Die Vorlage bringt zusammen, was zusammengehört
Jeder Leistungsbereich, ob ambulant oder stationär, ob im Spital oder in der Langzeit- und Akutpflege, im Heim oder zu Hause – unabhängig wo die Gesundheitsleistung erbracht wird, bezahlt wird immer gemeinsam nach gleichem Verteilschlüssel: Kanton/Gemeinden und Prämienzahlenden. Eigentlich ganz logisch. Und niemandem würde es in den Sinn kommen, das heutige intransparente System einzuführen. Darum sind auch alle dafür. Ärzte, Spitex, Altersheime, Versicherer, Kantone und Gemeinden. Auch der Bundesrat und das Parlament sind für die einheitliche Finanzierung. Wir ziehen alle am gleichen Strick! Und selbstverständlich empfiehlt auch die SVP-Schweiz ein Ja.
Stoppen wir den jährlichen Prämienhammer!
Wenn wir mit dem heutigen System weiterwursteln, vergeben wir die Chance, die bestehenden Fehlanreize zu korrigieren. Die Tendenz zur ambulanten Medizin besteht auch ohne die einheitliche Finanzierung. Ohne die Reform stehen wir aber auf der Bremse, denn sie belastet uns Prämienzahler immer stärker. Die Reform brauchte 14 Jahre im Parlament. Wer sie ablehnt, akzeptiert, dass die nächsten 14 Jahre nichts geschieht und die Prämien weiter ungebremst ansteigen. Deshalb empfehle ich Ihnen dringend ein JA zur einheitlichen Finanzierung am 24. November.